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Akkordeonjugend Baden-Württemberg

Internationale Jugendbegegnungen

Internationale Jugendbegegnungen bietet jugendlichen Teilnehmern aus verschiedenen Ländern die Möglichkeit sich zu treffen, auszutauschen und gemeinsam an Projekten zu arbeiten. Internationale Jugendbegegnung des Landesjugendrings kann verschiedene Ziele haben, darunter kulturellen Austausch, interkulturelles Lernen, politische Bildung, Umweltschutz oder soziales Engagement. Teilnehmer können durch Workshops, Diskussionen, gemeinsame Aktivitäten und Projekte neue Perspektiven gewinnen, interkulturelle Kompetenzen entwickeln und Freundschaften über nationale Grenzen hinweg knüpfen.

Solche Begegnungen tragen oft dazu bei, das Verständnis zwischen jungen Menschen aus verschiedenen Ländern zu fördern, Vorurteile abzubauen und die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Sie können auch eine wichtige Rolle bei der Förderung von Toleranz, Vielfalt und gegenseitigem Respekt spielen.

Der Zuschuss wird im Wege der Projektförderung (Festbetragsfinanzierung) gewährt, bei Maßnahmen in Baden-Württemberg als Zuschuss zu den Aufenthalts – und Programmkosten, bei Maßnahmen im Ausland als Zuschuss zu den Fahrkosten (max. 40 %). Die Höhe der Festbeträge ist auf maximal 4000,00 € begrenzt.

Antrag Formular_A10_2017 bitte Anfang November des Vorjahres per E-Mail bei der Geschäftsstelle einreichen.

Formulare Formular_V10_2017  und L2: Teilnehmerliste, sowie ein Programmablauf.

Die entsprechenden Formulare findet ihr auch auf der Webseite Jugendarbeitsnetz.

Nachweise bitte spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung per E-Mail bei der Geschäftsstelle einreichen.

Voraussetzungen
  • 5 – 30 Tage
  • An- und Abreisetag gelten zusammen als ein voller Tag
  • 12 – 26 Jahre
  • 5 – 60 Teilnehmer*innen aus Baden-Württemberg
  • bilateral und multilateral
  • Prinzip der Gegenseitigkeit
  • Zahl der Begegnungen im Ausland soll der Zahl von Begegnungen in Deutschland entsprechend
  • Maßnahmen in Baden-Württemberg: Zuschuss zu den Aufenthalts -und Programmkosten 
  • Teilnehmende aus Baden-Württemberg an Maßnahmen im Ausland können prozentuale Zuschüsse (maximal 40 Prozent) zu den Fahrkosten (An- und Abreisekosten) gegeben werden