Finanziell schwächer Gestellte
Die Förderung der Teilnahme finanziell schwächer gestellter Kinder und Jugendlicher an Jugenderholungsmaßnahmen ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung von Chancengleichheit und zur Förderung der sozialen Integration. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, dass Jugendliche unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu Erholungsaktivitäten und Bildungschancen erhalten. Der Zuschusssatz gilt pro Tag und Person und ist an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben.
Der Zuschusssatz im Jahr 2024 liegt bei maximal 25,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Die jeweilige Familie füllt den A22-1_Finanziell_schwaecher_Gestellte aus und gibt ihn unterschrieben beim Veranstalter ab. Der Veranstalter entscheidet, ob die Familie förderbedürftig ist. Familienanträge verbleiben beim Veranstalter und müssen für Prüfzwecke 5 Jahre datenschutzkonform aufbewahrt werden.
Formular V22-1_Finanziell_schwaecher_Gestellte.
Die entsprechenden Formulare findet ihr auch auf der Webseite Jugendarbeitsnetz.
Nachweise bitte spätestens vier Wochen nach der Freizeit per E-Mail an die Geschäftsstelle schicken.
Voraussetzungen
- 4 bis 21 Tage
- 6 – 26 Jahre
- min. 5 Teilnehmer*innen
- An- und Abreise gelten als ein ganzen Tag
- getrennte Unterbringung von Jungen und Mädchen, sowie getrennte sanitäre Einrichtungen
- Unfall- und Haftpflichtversicherung über Veranstalter verpflichtend
- Veranstalter muss ebenfalls einen angemessenen eigenen Beitrag zur Unterstützung des Teilnehmers erbringen (finanziell oder materiell)
Kein Zuschuss möglich für..
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