Die Akkordeonjugend Baden-Württemberg im DHV e.V. ...
… ist seit 1981 die Jugendorganisation des Deutschen Harmonika Verbandes e.V. (DHV) im Landesverband Baden-Württemberg. Wir sind ein nach Jugendhilfe- und Jugendbildungsgesetz anerkannter Jugendverband sowie freier Träger der Jugendarbeit in BW.
Sie gliedert sich landesweit in 15 Bezirke und stellt mit dem Jugendbereich den Löwenanteil aller aktiven und verbandlich organisierten Akkordeonist*innen in Baden-Württemberg.
Die Arbeit der Akkordoenjugend findet auf drei Ebenen statt
Auf Landesebene werden die Grundlagen und Richtlinien abgestimmt, nach denen die Tätigkeiten des Verbandes ablaufen. Der*die Landesvorsitzende bzw. Landesjugendleiter*in ist für die Umsetzung der von den Mitgliedern gefassten Beschlüsse zuständig.
Auf Bezirksebene arbeitet der*die von den Vereinsjugendleiter*innen gewählte Bezirksjugendleiter*in mit deren Gremium zusammen und veranstaltet die von den Bezirksmitgliedern gewünschten Lehrgänge, Fortbildungen, Seminare und Freizeitmaßnahmen.
Auf Vereinsebene sind die einzelnen Jugendleiter*innen für die Jugendabteilungen ihrer Vereine zuständig. Hier findet das Hauptengagement im Jugendsektor statt, und hier werden die größten Anstrengungen unternommen, eine zeitgemäße und attraktive Jugendarbeit direkt an der Basis anzubieten.
Jugendleiter*innen im Verein
Die Jugendleitung im Verein wird in der Regel auf Grundlage der Vereinssatzung und/oder der Jugendordnung des Vereins durch die Versammlung für eine bestimmte Amtszeit gewählt. Neben dem Vereinsjugendleiter bzw. der Vereinsjugendleiterin können auch weitere Aktive für die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit im Verein gewählt wären, beispielweise als Mitglied in einem Jugendausschuss. Diese Mitarbeit ist nicht an eine feste Amtszeit gebunden.
Die fachliche Arbeit (Musikerziehung/-ausbildung) ist Aufgabe des Vereinsvorstands. Daneben gehört es für einen attraktiven Verein dazu, für seine Kinder und Jugendliche auch Angebote zu planen, organisieren und durchzuführen, die „nichts mit Musizieren“ zu tun haben. Diese Angebote (z. B. Freizeiten, Begegnungsmaßnahmen, Tanz- und Diskussionsveranstaltungen, regelmäßige Gruppenabende, und anderes) können vorrangig für die vereinseigenen Kinder und Jugendliche (in Absprache mit ihnen in der Jugendversammlung) durchgeführt werden. Ein Verein kann sein Angebotsspektrum aber durchaus zusätzlich für Kinder und Jugendliche öffnen, die (bis dato noch nicht) kein Vereinsmitglied sind.