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Akkordeonjugend Baden-Württemberg

Projekte mit Bildungscharakter

Projekte mit Bildungscharakter sind Initiativen oder Programme, die darauf abzielen, Wissen, Fähigkeiten und Verständnis bei den Teilnehmern zu fördern oder zu erweitern. Sie haben haben ein Bildungsziel, einen definierten Projektzeitraum und sind klar von Maßnahmen der Ehrenamtsqualifizierung und von themenorientierten Bildungsmaßnahmen sowie von Gruppenstunden abgegrenzt. Projekte mit Bildungscharakter behandeln Themen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen, technologischen Bildung und zur geschlechtsspezifischen Jugendbildung, Kooperation Jugendarbeit – Schule, Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen und sind im Gegensatz zu den themenorientierten Bildungsmaßnahmen praktischer Natur.

Die Förderquote liegt liegt bei bis zu 50% der anerkannten Gesamtkosten.

Antrag A33-1_Projekte_mit_Bildungscharakter bitte bis spätestens 17.03.2024 per E-Mail bei der Geschäftsstelle einreichen.

Formulare V33-1_Projekte_mit_Bildungscharakter und L2: Teilnehmerliste, sowie ein Programmablauf.

Die entsprechenden Formulare findet ihr auch auf der Webseite Jugendarbeitsnetz.

Nachweise bitte spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung per E-Mail bei der Geschäftsstelle einreichen.

Voraussetzungen
  • feststellbarer Teilnahmekreis
  • 6 – 26 Jahre, Abweichungen von der Altersgrenze bei bis zu 20 % der Teilnehmer*innen möglich
  • Leitungspersonen sind von der Altersgrenze ausgenommen
  • Durchführungsort in in Baden-Württemberg 
  • Projekttag min. 5 Stunden, 1-14 Tage, müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen
Kein Zuschuss möglich für..
  • rein religiöse, arbeitsrechtliche oder berufsständische Themen
  • einseitige parteipolitische Zielsetzungen
  • Planungsveranstaltungen und Klausurtagungen
  • Gagen im Rahmenprogramm
  • laufende Verwaltungskosten/Infrastrukturkostenpauschale
  • Investitionen
  • Maßnahmen die überwiegend Freizeitcharakter haben
Notwendig anerkannte Gesamtkosten
  • Leih- und Mietgebühren
  • Honorare für Referent*innen der jeweiligen Bildungsveranstaltung
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
  • Kosten von eingesetztem Personal für die jeweilige Bildungsveranstaltung (gilt nicht für Personal das aus Landesmitteln gefördert wird)
  • Beschaffung von fachlichem Material und Literatur
  • Kosten für die Erstellung von (didaktischem) Material inkl. Versandkosten
  • Kosten für Werbung