Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen befassen sich mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen, technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung. Das Ziel solcher Maßnahmen ist das Wissen, die Fähigkeiten und das Bewusstsein der Teilnehmer*innen in Bezug auf das jeweilige Thema zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, das Gelernte in ihrem persönlichen oder beruflichen Leben anzuwenden. Themenorientierte Bildungsmaßnahmen werden nicht vollfinanziert, der Träger muss eine festgelegte Eigenbeteiligung an den Gesamtkosten erbringen.
Der Zuschusssatz im Jahr 2024 liegt bei maximal 25,00 € pro Tag und Teilnehmer. Der Träger muss eine Eigenbeteiligung von 25 % der Gesamtkosten erbringen.
Entfällt.
Formulare V32-1_Verwendungsnachweis und L2: Teilnehmerliste, sowie Programmübersicht (nur ein Gestaltungsvorschlag!) mit Zeiten.
Die entsprechenden Formulare findet ihr auch auf der Webseite Jugendarbeitsnetz.
Nachweise bitte spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung per E-Mail bei der Geschäftsstelle einreichen.
Vorraussetzungen
- 0,5 – 14 Tage
- Lehrgänge müssen in Baden-Württemberg stattfinden
- mindestens 5 zuschussfähige Teilnehmer*innen aus Baden-Württemberg
- 6 bis 26 Jahre, Abweichungen von bis zu 20 % möglich
- fester Teilnehmenden-Kreis
- Tagessatz bei mindestens 5-stündigem Programm pro Tag bzw. halber Tagessatz bei mindestens 2,5-stündigem Programm pro Tag
- 1/3 der Maßnahme kann in webbasierten Lehr- und Lernformaten durchgeführt werden
Kein Zuschuss möglich für..
- arbeitsrechtliche, berufsspezifische, religiöse oder sportfachliche Themen.
- Sitzungen von Verbands- oder Jugendgremien.
- einseitige parteipolitische Zielsetzung.
- Planungsveranstaltungen.
- Klausurtagungen.
- Lehr- und Leitungspersonen, die hauptamtlich beim Träger der Maßnahme beschäftigt sind.